Flugordnung Fürmann Alm

  1. Sämtliche gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
  2. Modellfliegen ist versicherungspflichtig (Deckungssumme min. 1,5 Mill.)!
    Man muss diese nachweisen können.
  3. Der Flugbetrieb ist immer vor Sonnenuntergang (Offiziell) einzustellen.
  4. Das Überfliegen der Gastwirtschaft Fürmann Alm, des Parkplatzes und der Gehwege in geringer Höhe ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
  5. Landefeld ist der Nordhang zwischen unterem und
    oberem Zaun oder am Südhang zwischen Waldbeginn
    und oberer Waldkante.
    Landungen außerhalb dieser Bereiche sind zu unterlassen
  6. Der MBC-Traunstein e.V. gestattet auch Gastfliegern die Benutzung des Fluggeländes, wenn
    diese die Platzordnung einhalten.
  7. Modelle über 250 g müssen sichtbar eine eu Registriernummer angebracht haben. LBA Nachweis
  8. Modelle über 2 kg ist ein Kenntnisnachweis erforderlich ( Antrag über DAeC oder DMFV ).
  9. Bei Modellen über 12kg Fluggewicht muss eine Aufstiegserlaubnis vom Luft Amt vorliegen.
  10. Jeder Pilot hat sich bei Ankunft in das Flugbuch einzutragen.
  11. Flugvorführungen in niedriger Höhe müssen einen ausreichenden Abstand von der Hangkante aufweisen. Dynamic Soaring oder schnelle Anflüge in Richtung Hang sind aus Sicherheitsgründen untersagt.
  12. Das Modellfliegen mit Motor (auch Elektromotor) ist auf diesem Fluggelände untersagt.
  13. Die Funkfernsteueranlage muss den rechtlichen Bestimmungen entsprechen (Reg. Beh.)
  14. Das laufenlassen von Hunden ohne Leine ist im gesamten Bereich Fluggelände Fürmann Alm verboten.
  15. Das Betreten der angrenzenden Felder und Wiesen ist zu vermeiden.
  16. Die Fluggeländebenutzer haben sich so zu verhalten, dass keinerlei Grund zur Klage entsteht.
  17. Bei Anwesenheit von Gleitschirm-oder Drachenfliegern muß eine gegenseitige Absprache über Flugmanöver und Starts erfolgen.

Wir bitten Alle, die Abfälle wieder mitzunehmen, damit das Gelände in sauberem Zustand verbleibt

1. Vorstand Heinrich Helminger
2.Vorstand Hannes Schmalzer