{"id":1856,"date":"2018-10-16T18:55:49","date_gmt":"2018-10-16T16:55:49","guid":{"rendered":"http:\/\/mbc-ts.info\/?page_id=1856"},"modified":"2025-07-13T09:48:27","modified_gmt":"2025-07-13T07:48:27","slug":"vereinsordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/mbc-ts.info\/?page_id=1856","title":{"rendered":"Vereinsordnung"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"1856\" class=\"elementor elementor-1856\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-afeaf11 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"afeaf11\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-c490ea7\" data-id=\"c490ea7\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-08452b6 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"08452b6\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>Unsere gesetzliche Grundlage<\/p><h3><a href=\"http:\/\/mbc-ts.info\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/vereinso.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Vereinsordnung als PDF<\/strong><\/a><\/h3><h3><a href=\"http:\/\/mbc-ts.info\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/Aufnahmeantrag.pdf\"><strong>Aufnahmeantrag<\/strong><\/a><\/h3><p><strong>Allgemeines<\/strong><\/p><p>Der Modellbauclub Traunstein e.V. (MBCT) ist ein beim Vereinsregister Traunstein mit der Nr. 302 eingetragener Verein.\u00a0<br \/>Er soll seinen Mitgliedern die Aus\u00fcbung des Modellsports erm\u00f6glichen.<\/p><p>Der Verein ist in mehrere Sparten unterteilt, welche durch ihre Referenten vertreten werden.<br \/>Alle Sparten sind gleichberechtigt, eine finanzielle Trennung nach Sparten wird nicht durchgef\u00fchrt.<br \/><strong><br \/>Spartenbeschreibung<\/strong><\/p><p><em>Modellflug<\/em><br \/>Im MBCT kann die Sparte Modellflug auch unter dem Namen\u00a0<br \/>\u201eModellfluggruppe S\u00fcdost-Bayern&#8220; auftreten.\u00a0<br \/>Damit soll sichergestellt werden, dass die Modellfluggel\u00e4nde in anderen Landkreisen unserer Gegend erhalten werden k\u00f6nnen und der Verein dort besser agieren kann.<br \/>Die Dachverb\u00e4nde DAEC und DMFV erm\u00f6glichen den Mitgliedern die Teilnahme an nationalen und internationalen Wettbewerben und Veranstaltungen.<br \/>Als Fluggel\u00e4nde stehen den Vereinsmitgliedern zur Verf\u00fcgung die gepachteten\/gemieteten Gel\u00e4nde in:<\/p><ul><li>Anger auf der F\u00fcrmann-Alm<\/li><li>Unterberg (bei Aufham)<\/li><\/ul><p>Flugordnungen sollen eine reibungslosen und sicheren Flugbetrieb auf den Gel\u00e4nden des MBCT erm\u00f6glichen. Ihre Beachtung ist Pflicht f\u00fcr alle Mitglieder und G\u00e4ste des Vereins.<\/p><p><em>Modellschiffe<\/em><br \/>Diese Sparte ist z.Z. wegen fehlendem Interesse nicht besetzt.<\/p><p><em>Modellauto<\/em><br \/>Diese Sparte ist z.Z. wegen fehlendem Interesse nicht besetzt.<\/p><p><strong>Vereinsf\u00fchrung<\/strong><\/p><p><em>Vorstand<\/em><br \/>Vorstand im Sinne des Gesetzes sind der 1. und 2. Vorstand, wobei jeder alleinvertretungs-berechtigt ist. Vereinsintern f\u00fchrt jedoch der 2.Vorstand die Gesch\u00e4fte nur, wenn der 1.Vorstand nicht anwesend ist.<\/p><p><em>Kassier<\/em><br \/>Der Kassier ist f\u00fcr die Erledigung aller Kassengesch\u00e4fte zust\u00e4ndig. Dabei hat er auf die Einhaltung der Zahlungsfristen und den rechtzeitigen Einzug der Beitr\u00e4ge zu achten.<br \/>Er hat die Belege zu sammeln und \u00fcber alle Einnahmen und Ausgaben Buch zu f\u00fchren.<br \/>F\u00fcr die Erledigung seiner Aufgaben ist er f\u00fcr die Vereinskonten zeichnungsberechtigt.<br \/><em><br \/>Schriftf\u00fchrer<\/em><br \/>Der Schriftf\u00fchrer hat \u00fcber s\u00e4mtliche Beschl\u00fcsse des Vereins, sowie \u00fcber Jahreshaupt- und Generalversammlungen Protokolle zu erstellen. Er ist zust\u00e4ndig f\u00fcr den rechtzeitigen Versand von Einladungen und anderen Schriftst\u00fccken.<br \/>Au\u00dferdem sollten von ihm Daten festgehalten werden, die f\u00fcr den Verein wichtig sind.<br \/><em><br \/>Referenten<\/em><br \/>Die Referenten vertreten ihre Sparten gegen\u00fcber der Vereinsleitung, sowie f\u00fcr ihren Fachbereich auch gegen\u00fcber der \u00d6ffentlichkeit.<br \/>Sie planen die Aktivit\u00e4ten der jeweiligen Sparten und sorgen nach der Zustimmung der Vereinsleitung f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erledigung. Ein Bericht \u00fcber die wichtigsten Aktivit\u00e4ten ihrer Sparte ist jeweils auf der Jahreshauptversammlung abzugeben.<br \/><em><br \/>Kassenpr\u00fcfer<\/em><br \/>Bei der Wahl der Vorstandschaft werden auch 3 Kassenpr\u00fcfer bestimmt. Diese haben j\u00e4hrlich mindestens einmal die finanziellen Angelegenheiten des Vereins zu pr\u00fcfen.<br \/>Jugendleiter (Referent)<br \/>Der Jugendleiter hat sich um alle, den Verein betreffenden, Belange der jugendlichen Mitglieder zu k\u00fcmmern. Er soll in Zusammenarbeit mit der Vereinsleitung und den Referenten Ma\u00dfnahmen treffen, um die Jugendlichen in allen Belangen des Modellsports zu f\u00f6rdern.<\/p><p><strong>Dachverb\u00e4nde<\/strong><\/p><p><em>Zugeh\u00f6rigkeit<\/em><br \/>Der MBC-TS ist Mitglied bei den Dachverb\u00e4nden \u201eLuftsportverband Bayern (LVB)&#8220; und<br \/>\u201eDeutscher Modellfliegerverband (DMFV)&#8220;.\u00a0<br \/>Dieses erm\u00f6glicht den Mitgliedern die Teilnahme an nationalen und ggf. internationalen Wettbewerben. Weiterhin bieten Dachverb\u00e4nde g\u00fcnstige Haftpflichtversicherungen an.<\/p><p><em>Dachverbandsbeitr\u00e4ge<\/em><br \/>Beitragseinhebungen f\u00fcr die Dachverb\u00e4nde erfolgen so fr\u00fchzeitig, dass f\u00fcr den MBC-TS bei einer eventuellen K\u00fcndigung kein finanzieller Schaden entstehen kann.<br \/>DV-Beitr\u00e4ge, die an die Verb\u00e4nde durchgereicht werden, sind zwei Monate vor dem jeweiligen m\u00f6glichen K\u00fcndigungstermin einzuziehen.<br \/>Beispiel DMFV: K\u00fcndigungstermin f\u00fcr das folgende Kalenderjahr 30.September &#8211; Einzugstermin 31. Juli.<br \/>Sollte das Mitglied den gesetzlich m\u00f6glichen Widerspruch innerhalb von sechs Wochen gegen den Bankeinzug erheben, so wird dieses automatisch beim jeweiligen Dachverband abgemeldet. Kosten, die aus dem Widerspruch entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.<br \/>Dachverband &#8211; Grundbeitr\u00e4ge f\u00fcr Jugendliche bis 18 Jahren werden vom Verein bezahlt.<br \/>Befindet sich ein Mitglied nach dem 18. Lebensjahr noch in Ausbildung, bezahlt er nach Beibringung einer entsprechenden Best\u00e4tigung den DV-Beitrag f\u00fcr Jugendliche.<\/p><p><em>K\u00fcndigung<\/em><br \/>DV-Mitgliedschaften, die \u00fcber den MBC-TS bestehen, m\u00fcssen selbstverst\u00e4ndlich auch \u00fcber den MBC-TS gek\u00fcndigt werden. Um die K\u00fcndigungsfrist einzuhalten, muss der Auftrag dazu\u00a0<br \/>14 Tage vor dem Meldeschluss des Dachverbands der Vereinsleitung \u00fcbermittelt werden.\u00a0<br \/>Die Kosten f\u00fcr sp\u00e4ter erfolgte K\u00fcndigungen tr\u00e4gt das Mitglied.\u00a0<\/p><p><strong>Beitr\u00e4ge<\/strong><\/p><p>Um die laufenden Unkosten decken zu k\u00f6nnen, werden\u00a0 Mitgliedsbeitr\u00e4ge erhoben.\u00a0<br \/>Als Beitrag sind ab 3.11.2017 festgesetzt:\u00a0\u00a0<\/p><ul><li>Erwachsene 35 \u20ac<\/li><li>Jugendliche ab 16 Jahren 10 \u20ac<\/li><li>Bei Neuaufnahmen sind einmalig zu zahlen die Platzgeb\u00fchr 30 \u20ac<\/li><li>und die Aufnahmegeb\u00fchr 40 \u20ac<\/li><li>Ehrenmitglieder sind beitragsfrei<\/li><\/ul><p>War ein Neumitglied schon mal Mitglied im Verein, dann entf\u00e4llt die einmalige Platz- und Aufnahmegeb\u00fchr.<br \/>Sollte ein Mitglied in finanzielle Bedr\u00e4ngnis geraten, so kann es bei der Vorstandschaft um Stundung des Mitgliedsbeitrages ansuchen. Ob diese Stundung erfolgt sowie der Zeitraum der Stundung obliegt der Entscheidungsgewalt der Vorstandschaft.<br \/>Entstehen f\u00fcr den Verein Kosten, die aus dem Vereinsverm\u00f6gen nicht gedeckt werden k\u00f6nnen, so k\u00f6nnen durch eine au\u00dferordentliche Generalversammlung mit 2\/3-Mehrheit Sonderbeitr\u00e4ge beschlossen werden.\u00a0<\/p><p><em>Jugendliche Mitglieder<\/em><br \/>Jugendliche unter 16 Jahren sind beitragsfrei. Es entfallen auch die Aufnahme- und Platzgeb\u00fchr. Ist der Jugendliche zu Beginn des Gesch\u00e4ftsjahres noch nicht 16 bzw. 18Jahre, erfolgt erst im n\u00e4chsten Gesch\u00e4ftsjahr der Einzug der h\u00f6heren Vereinsbeitr\u00e4ge.<br \/>Befindet sich ein Mitglied nach dem 18. Lebensjahr noch in Ausbildung, so betr\u00e4gt sein Mitgliedsbeitrag nach Beibringung einer entsprechenden Best\u00e4tigung 10,-\u20ac.<br \/>Zahlungsbedingungen<br \/>Alle Beitr\u00e4ge und Geb\u00fchren sind mittels Einzugserm\u00e4chtigung zu entrichten.<br \/>Eine Ausnahme von dieser Zahlungsart wird nur in Sonderf\u00e4llen (z.B. Ausland) gestattet. \u00dcberweisungs- und Buchungskosten usw. f\u00fcr Beitr\u00e4ge o.\u00e4. sind vom jeweiligen Mitglied zu bezahlen.\u00a0<\/p><p><em>Zahlungsfristen<\/em><br \/>Die Beitr\u00e4ge werden zu Beginn des Gesch\u00e4ftsjahres eingezogen. Barzahler haben unaufgefordert den Betrag + Buchungsgeb\u00fchr bis zu diesem Zeitpunkt zu entrichten.\u00a0<br \/>2 Wochen danach erfolgt eine Mahnung.<br \/>Ist diese erfolglos (Zeitraum: 3 Wochen nach Mahnungsstellung), wird das Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen.\u00a0<br \/>\u00dcberweisungs- und Buchungskosten wie auch Mehraufwendungen, die durch nicht einzuziehende Betr\u00e4ge (z.B. bei nicht gemeldeter Konto\u00e4nderung des Mitglieds) eintreten, sind vom Mitglied zu bezahlen.<\/p><p><em>Pers\u00f6nliche Daten<\/em><br \/>Um unn\u00f6tige Kosten, Arbeit und Zeitverlust zu sparen, sind etwaige \u00c4nderungen der pers\u00f6nlichen Daten (Anschrift, Bankverbindung usw.) sofort der Vereinsleitung zu melden.<\/p><p><em>Gesch\u00e4ftsjahr<\/em><br \/>Das Gesch\u00e4ftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31.Dezember. Um bei der Jahreshauptversammlung den Kassenabschluss zu erhalten, werden alle Zahlungen nach der Hauptversammlung f\u00fcr das n\u00e4chste Kalenderjahr gebucht.<br \/>Eilige Kassengesch\u00e4fte<br \/>Von der Vorstandschaft k\u00f6nnen eilige Kassengesch\u00e4fte auch ohne vorherigen Beschluss get\u00e4tigt werden. Eine Benachrichtigung der Mitglieder muss jedoch nachgeholt werden.<\/p><p><em>Vereinseigentum<\/em><br \/>Beschl\u00fcsse \u00fcber Kauf\/Verkauf von Vereinseigentum erfolgen von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.<\/p><p><strong>Wahlen<\/strong><\/p><p><em>Wahlverfahren<\/em><br \/>Alle 2 Jahre werden der 1.- und 2.Vorstand, ein Kassier und ein Schriftf\u00fchrer gew\u00e4hlt.<\/p><p>W\u00e4hlbar:<br \/>W\u00e4hlbar ist jedes vollj\u00e4hrige Mitglied, das im Besitz der b\u00fcrgerlichen Ehrenrechte ist.<\/p><p>Stimmberechtigt:<br \/>Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Vereins. Das Stimmrecht ist nicht \u00fcbertragbar.<br \/>Jugendliche ben\u00f6tigen f\u00fcr die Stimmabgabe die Zustimmung Ihrer Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeformular.<\/p><p>Wahlablauf:<br \/>Jedes anwesende Mitglied hat sich in eine Anwesenheitsliste einzutragen. Um die Wahl durchf\u00fchren zu k\u00f6nnen, ist durch die Vorstandschaft ein Wahlleiter zu bestimmen.<br \/>Dieser kann Wahlhelfer zur Unterst\u00fctzung benennen. Vorgeschlagene Kandidaten f\u00fcr die Wahl m\u00fcssen ihre Bereitschaft erkl\u00e4ren, sich der Wahl zu stellen.<\/p><p>Stimmenanzahl:<br \/>Gew\u00e4hlt ist, wer die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit ist nur eine Wahlwiederholung f\u00fcr dieses Amt durchzuf\u00fchren<br \/>Diese kann ohne erneute Einladung in der selben Versammlung durchgef\u00fchrt werden.<br \/>Nach der Wahl sind die gew\u00e4hlten Kandidaten zu befragen, ob sie die Wahl annehmen.<br \/>\u00dcber die Wahl ist vom bisherigen Schriftf\u00fchrer ein Protokoll zu erstellen, das vom neuen Vorstand zu unterzeichnen ist.<\/p><p>Vorstands\u00e4nderung:<br \/>\u00c4ndert sich die Vorstandschaft, so ist \u00fcber einen Notar das Registergericht zu verst\u00e4ndigen.<br \/>Kommt kein Wahlergebnis zustande, verbleibt der alte Vorstand bis zur erneut durchzuf\u00fchrenden Wahl im Amt.<\/p><p><strong>Versammlungen<\/strong><\/p><p><em>Versammlungsart<\/em><br \/>Es gibt einladungspflichtige Versammlungen :\u00a0<\/p><ul><li>Jahreshauptversammlung<\/li><li>Generalversammlung<\/li><li>au\u00dferordentliche Generalversammlung<\/li><\/ul><p>und regul\u00e4re Versammlungen:<\/p><ul><li>Mitgliederversammlung<\/li><li>Vorstandstreffen<\/li><li>Spartentreffen<\/li><\/ul><p>Beschlussf\u00e4higkeit ist erreicht, wenn eine schriftliche, pers\u00f6nliche Einladung bis sp\u00e4testens 3 Wochen vor der Versammlung durchgef\u00fchrt wurde. Die \u00dcbermittlung der Einladung kann auch mittels E-Mail o.\u00e4. erfolgen.<\/p><p><em>Jahreshauptversammlung<\/em><br \/>Zeitpunkt:<br \/>Eine Jahreshauptversammlung ist j\u00e4hrlich bis sp\u00e4testens zum 1.Dezember abzuhalten<br \/>Tagesordnung f\u00fcr Jahreshauptversammlung:<br \/>Die Tagesordnung einer Jahresversammlung muss mindestens folgende Punkte enthalten:<\/p><ul><li>Bericht der Vorstandschaft<\/li><li>Bericht des Kassierers<\/li><li>Berichte der Referenten<\/li><li>Antr\u00e4ge<\/li><\/ul><p><em>Generalversammlung<\/em><br \/>Zeitpunkt:<br \/>Eine Generalversammlung (Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen) findet alle 2 Jahre statt.<\/p><p>Tagesordnung f\u00fcr Generalversammlung:<br \/>Bei einer Generalversammlung m\u00fcssen zus\u00e4tzlich die Punkte \u201eEntlastung der Vorstandschaft&#8220; und \u201eNeuwahl der Vereinsleitung&#8220; behandelt werden.<\/p><p><em>Au\u00dferorts. Generalversammlung<\/em><br \/>Einberufung:<br \/>Eine au\u00dferordentliche Generalversammlung kann von der Vorstandschaft einberufen werden.<br \/>Bei einem schriftlichen Antrag von \u00bc aller stimmberechtigten Mitgliedern mu\u00df die au\u00dferordent-liche Generalversammlung von der Vorstandsschaft in einem Zeitraum von 3 Wochen einberufen werden.<\/p><p>Beschlu\u00dff\u00e4higkeit:<br \/>Eine Beschlu\u00dff\u00e4higkeit ist erreicht, wenn eine pers\u00f6nliche, schriftliche Einladung mit Angabe\u00a0 der Tagesordnung mindestens 14 Tage vor dem Versammlungsdatum erfolgt ist.\u00a0<br \/>Die \u00dcbermittlung der Einladung kann auch mittels E-Mail, Fax o.\u00e4. erfolgen.<br \/>Tagesordnung f\u00fcr au\u00dferordentlichen Generalversammlung:<br \/>Die Tagesordnung mu\u00df enthalten:<\/p><ul><li>Einladungsgrund<\/li><li>Antragsteller<\/li><li>Die zu behandelnden Punkte<\/li><li>Kurze Erl\u00e4uterung der oben angef\u00fchrten Punkte<\/li><li>Abstimmung<\/li><li>Ergebnisbekanntgabe\u00a0\u00a0<\/li><\/ul><p>Eilantr\u00e4ge:<br \/>Wenn 2\/3 der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder einem Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung zustimmen, m\u00fcssen Eilantr\u00e4ge als weitere Tagespunkte in der Versammlung behandelt werden.<\/p><p>Mehrheiten:<br \/>F\u00fcr alle Beschl\u00fcsse au\u00dfer Satzungs\u00e4nderung, Eilantr\u00e4ge oder Vereinsaufl\u00f6sung gen\u00fcgt eine einfache Stimmenmehrheit. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.<\/p><p><em>Mitgliederversammlungen<\/em><br \/>Termin:<br \/>Mitgliederversammlungen finden an jedem 1. Freitag im Monat statt. Sollte dieser Tag auf einen Feiertag fallen, so findet die Versammlung um eine Woche sp\u00e4ter statt.<\/p><p>Ort:<br \/>Wird in der Laufschrift bekannt gegeben<\/p><p>Beschlussf\u00e4higkeit:<br \/>Mitgliederversammlungen sind beschlussf\u00e4hig, wenn f\u00fcr die monatliche Versammlung keine schriftliche Absage erteilt wurde.<br \/>Bei Abstimmungen, f\u00fcr die keine spezielle Einladung erforderlich ist, gen\u00fcgt zur Annahme die einfache Mehrheit.<\/p><p>Vorstandstreffen<br \/>Die Vereinsleitung h\u00e4lt ihre Treffen nach Bedarf ab.<\/p><p>Spartentreffen<br \/>Um spartenspezifische Angelegenheiten zu kl\u00e4ren, halten die einzelnen Gruppen Treffen ab.<\/p><p>Die jeweiligen Termine und Treffpunkte sind den Veranstaltungskalendern zu entnehmen.<\/p><p>Um Vereinbarungen , W\u00fcnsche oder Beschl\u00fcsse dieser Treffen wirksam werden zu lassen, sind diese von den jeweiligen Referenten der Vorstandschaft bei der n\u00e4chsten Mitgliedsversammlung vorzutragen.<\/p><p><strong>Einspr\u00fcche<\/strong><\/p><p>Einspr\u00fcche bei Entscheidungen oder Verfahrensfehlern k\u00f6nnen nur in schriftlicher Form an die Vorstandschaft gerichtet werden.<br \/>Diese entscheidet, ob dem Einspruch stattgegeben wird.<br \/>Im Zweifelsfalle wird die Mitgliederversammlung befragt.\u00a0<br \/>Wird dem Einspruch stattgegeben, findet in einem angemessenen Zeitraum eine\u00a0<br \/>Wiederholung der beanstandeten Begebenheit statt.<br \/>Bei einer Ablehnung erh\u00e4lt der Einreicher einen schriftlichen Bescheid mit einer Begr\u00fcndung der Ablehnung.<\/p><p><strong>Vereinsmitgliedschaft<\/strong><\/p><p><em>Erwerb der Mitgliedschaft:<\/em><br \/>Mitglied im MBCT kann nach einer Probezeit von einem Jahr jeder werden. Dazu ist die Einreichung eines komplett ausgef\u00fcllten Aufnahmeformulars und eine pers\u00f6nliche Vorstellung in einer Monatsversammlung notwendig. Mit der Einreichung des Aufnahmeformulars erkennt der Bewerber die Satzung des MBCT an. Bei Jugendlichen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig. Um sicher zu stellen, dass der Bewerber den Erwartungen des MBC-TS entspricht, ist eine einj\u00e4hrige Probezeit festgelegt. In dieser Zeit ist ohne K\u00fcndigung eine beidseitige Trennung m\u00f6glich. Mitgliedsbeitrag, demensprechende DV Beitr\u00e4ge und Platzgeb\u00fchr m\u00fcssen sofort gezahlt werden. Die Mitgliedschaft wird wirksam, wenn dieses vom Vorstand durch \u00dcbergabe des Vereinsausweises mit Zahlung der Aufnahmegeb\u00fchr nach der Probezeit abgeschlossen ist.\u00a0<\/p><p><em>Ehrenmitglieder:<\/em><br \/>Besonders verdiente Personen k\u00f6nnen in den Verein als Ehrenmitglieder aufgenommen oder zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder haben die selben Rechte und Pflichten, sind aber beitragsfrei. \u00dcber die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung<\/p><p><em>Bewerbungsablehnung:<\/em><br \/>Sollte ein Bewerber abgelehnt werden, so kann er binnen 2 Wochen nach Kenntnis der Ablehnung schriftlich Einspruch gegen die Ablehnung erheben. Die Mitgliederversammlung entscheidet dann endg\u00fcltig \u00fcber eine Aufnahme.<br \/>Ende der Mitgliedschaft<br \/>Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt oder Ausschluss<\/p><p><em>Freiwilliger Austritt:<\/em><br \/>Der Austritt kann bis vor Ende des Gesch\u00e4ftsjahres durch schriftliche Abmeldung erfolgen. Erfolgt eine sp\u00e4tere K\u00fcndigung, so muss mit einer Beitragsschuld f\u00fcr das neue Gesch\u00e4ftsjahr gerechnet werden.\u00a0<br \/>F\u00fcr die fristgerechte K\u00fcndigung bei einem Dachverband bei einem freiwilligen Austritt aus dem MBC-TS ist das Mitglied selbst verantwortlich. Der MBC-TS l\u00f6scht jedoch bei einem Austritt aus dem MBC auch die evtl. Mitgliedschaft bei einem Dachverband f\u00fcr das folgende Gesch\u00e4ftsjahr.<\/p><p><em>Ausschlie\u00dfung:<\/em><br \/>Eine Ausschlie\u00dfung kann erfolgen bei:\u00a0\u00a0<\/p><ul><li>Nichterf\u00fcllung satzungsgem\u00e4\u00dfer Verpflichtungen<\/li><li>Unehrenhafter Handlung oder<\/li><li>F\u00fchrung eines zu \u00f6ffentlichen \u00c4rgernis Anlass gebenden Lebenswandels.<\/li><li>Mutwilliger Handlung gegen Vereinsinteressen, Sch\u00e4digung oder<\/li><li>Zerst\u00f6rung von Vereinseigentum<\/li><\/ul><p>Der Ausschluss erfolgt nur nach vorheriger Untersuchung seitens der Vereinsleitung und durch deren Beschluss.<br \/>Dem Auszuschlie\u00dfenden mu\u00df Gelegenheit gegeben werden, sich zu rechtfertigen.<\/p><p><em>Anrecht auf Vereinsverm\u00f6gen:<\/em><br \/>Durch Austritt oder Ausschluss gehen alle Anrechte auf das Vereinseigentum verloren.<br \/>Bis zum Zugang der K\u00fcndigung sind jedoch alle Pflichten zu erf\u00fcllen.<\/p><p><em>Gerichtsstand:<\/em><br \/>Gerichtsstand f\u00fcr Streitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern ist Traunstein.<\/p><p><em>Strafen<\/em><br \/>Strafen, die \u00fcber Mitglieder verh\u00e4ngt werden k\u00f6nnen sind:\u00a0<\/p><ul><li>Verweis<\/li><li>Geldstrafe bis 100 \u20ac<\/li><li>Flug-\/Fahrverbot auf Zeit<\/li><li>Ausschluss<\/li><\/ul><p>Strafen k\u00f6nnen nur auf Antrag verh\u00e4ngt werden. Die Strafh\u00f6he bestimmt die Vereinsleitung.<br \/>Berufungsinstanz ist die Mitgliederversammlung.<\/p><p><strong>Versicherungen<\/strong><\/p><p>F\u00fcr Kosten, die durch Verhalten gegen die Interessen des Vereins entstehen, hat das Mitglied selbst aufzukommen. Das Gleiche gilt bei gegen Vereinsinteressen gerichtete Vergehen, die zivil- oder strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.<br \/>F\u00fcr den Flugbetrieb im Vereinsrahmen ist eine Halter &#8211; Haftpflichtversicherung des Mitgliedes notwendig. Diese kann durch die Mitgliedschaft im DAEC, DMFV oder mittels Privatversicherung erworben werden.<\/p><p><em>Versicherungsschutz<\/em><br \/>Der Verein hat folgende Versicherungen:<\/p><ul><li>Haftpflichtversicherung f\u00fcr T\u00e4tigkeiten im Vereinsrahmen (Gerling-Konzern+ DMFV)<\/li><li>Rechtschutzversicherung f\u00fcr Vereine (DMFV+ Gerling-Konzern)<\/li><\/ul><p>Diese \u00c4nderung der Vereinsordnung ist ab der Mitgliederversammlung 1\/2010 g\u00fcltig.<\/p><p>Heinrich Helminger<br \/>1.Vorstand<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unsere gesetzliche Grundlage Vereinsordnung als PDF Aufnahmeantrag Allgemeines Der Modellbauclub Traunstein e.V. (MBCT) ist ein beim Vereinsregister Traunstein mit der Nr. 302 eingetragener Verein.\u00a0Er soll seinen Mitgliedern die Aus\u00fcbung des Modellsports erm\u00f6glichen. 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