Vereinsordnung

Unsere gesetzliche Grundlage

Vereinsordnung als PDF

Aufnahmeantrag

Allgemeines

Der Modellbauclub Traunstein e.V. (MBCT) ist ein beim Vereinsregister Traunstein mit der Nr. 302 eingetragener Verein. 
Er soll seinen Mitgliedern die Ausübung des Modellsports ermöglichen.

Der Verein ist in mehrere Sparten unterteilt, welche durch ihre Referenten vertreten werden.
Alle Sparten sind gleichberechtigt, eine finanzielle Trennung nach Sparten wird nicht durchgeführt.

Spartenbeschreibung

Modellflug
Im MBCT kann die Sparte Modellflug auch unter dem Namen 
„Modellfluggruppe Südost-Bayern“ auftreten. 
Damit soll sichergestellt werden, daß die Modellfluggelände in anderen Landkreisen unserer Gegend erhalten werden können und der Verein dort besser agieren kann.
Die Dachverbände DAEC und DMFV ermöglichen den Mitgliedern die Teilnahme an nationalen und internationalen Wettbewerben und Veranstaltungen.
Als Fluggelände stehen den Vereinsmitgliedern zur Verfügung die gepachteten/gemieteten Gelände in:

  • Anger auf der Fürmann-Alm
  • Unterberg (bei Aufham)

Flugordnungen sollen eine reibungslosen und sicheren Flugbetrieb auf den Geländen des MBCT ermöglichen. Ihre Beachtung ist Pflicht für alle Mitglieder und Gäste des Vereins.

Modellschiffe
Diese Sparte ist z.Z. wegen fehlendem Interesse nicht besetzt.

Modellauto
Diese Sparte ist z.Z. wegen fehlendem Interesse nicht besetzt.

Vereinsführung

Vorstand
Vorstand im Sinne des Gesetzes sind der 1. und 2. Vorstand, wobei jeder alleinvertretungs-berechtigt ist. Vereinsintern führt jedoch der 2.Vorstand die Geschäfte nur, wenn der 1.Vorstand nicht anwesend ist.

Kassier
Der Kassier ist für die Erledigung aller Kassengeschäfte zuständig. Dabei hat er auf die Einhaltung der Zahlungsfristen und den rechtzeitigen Einzug der Beiträge zu achten.
Er hat die Belege zu sammeln und über alle Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen.
Für die Erledigung seiner Aufgaben ist er für die Vereinskonten zeichnungsberechtigt.

Schriftführer

Der Schriftführer hat über sämtliche Beschlüsse des Vereins, sowie über Jahreshaupt- und Generalversammlungen Protokolle zu erstellen. Er ist zuständig für den rechtzeitigen Versand von Einladungen und anderen Schriftstücken.
Außerdem sollten von ihm Daten festgehalten werden, die für den Verein wichtig sind.

Referenten

Die Referenten vertreten ihre Sparten gegenüber der Vereinsleitung, sowie für ihren Fachbereich auch gegenüber der Öffentlichkeit.
Sie planen die Aktivitäten der jeweiligen Sparten und sorgen nach der Zustimmung der Vereinsleitung für die ordnungsgemäße Erledigung. Ein Bericht über die wichtigsten Aktivitäten ihrer Sparte ist jeweils auf der Jahreshauptversammlung abzugeben.

Kassenprüfer

Bei der Wahl der Vorstandsschaft werden auch 3 Kassenprüfer bestimmt. Diese haben jährlich mindestens einmal die finanziellen Angelegenheiten des Vereins zu prüfen.
Jugendleiter (Referent)
Der Jugendleiter hat sich um alle, den Verein betreffenden, Belange der jugendlichen Mitglieder zu kümmern. Er soll in Zusammenarbeit mit der Vereinsleitung und den Referenten Maßnahmen treffen, um die Jugendlichen in allen Belangen des Modellsports zu fördern.

Dachverbände

Zugehörigkeit
Der MBC-TS ist Mitglied bei den Dachverbänden „Luftsportverband Bayern (LVB)“ und
„Deutscher Modellfliegerverband (DMFV)“. 
Dieses ermöglicht den Mitgliedern die Teilnahme an nationalen und ggf. internationalen Wettbewerben. Weiterhin bieten Dachverbände günstige Haftpflichtversicherungen an.

Dachverbandsbeiträge
Beitragseinhebungen für die Dachverbände erfolgen so frühzeitig, daß für den MBC-TS bei einer eventuellen Kündigung kein finanzieller Schaden entstehen kann.
DV-Beiträge, die an die Verbände durchgereicht werden, sind zwei Monate vor dem jeweiligen möglichen Kündigungstermin einzuziehen.
Beispiel DMFV: Kündigungstermin für das folgende Kalenderjahr 30.September – Einzugstermin 31. Juli.
Sollte das Mitglied den gesetzlich möglichen Widerspruch innerhalb von sechs Wochen gegen den Bankeinzug erheben, so wird dieses automatisch beim jeweiligen Dachverband abgemeldet. Kosten, die aus dem Widerspruch entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
Dachverband – Grundbeiträge für Jugendliche bis 18 Jahren werden vom Verein bezahlt.
Befindet sich ein Mitglied nach dem 18. Lebensjahr noch in Ausbildung, bezahlt er nach Beibringung einer entsprechenden Bestätigung den DV-Beitrag für Jugendliche.

Kündigung
DV-Mitgliedschaften, die über den MBC-TS bestehen, müssen selbstverständlich auch über den MBC-TS gekündigt werden. Um die Kündigungsfrist einzuhalten, muß der Auftrag dazu 
14 Tage vor dem Meldeschluß des Dachverbands der Vereinsleitung übermittelt werden. 
Die Kosten für später erfolgte Kündigungen trägt das Mitglied. 

Beiträge

Um die laufenden Unkosten decken zu können, werden  Mitgliedsbeiträge erhoben. 
Als Beitrag sind ab 3.11.17 festgesetzt:  

  • Erwachsene 35 €
  • Jugendliche ab 16 Jahren 10 €
  • Bei Neuaufnahmen sind einmalig zu zahlen die Platzgebühr 30 €
  • und die Aufnahmegebühr 40 €
  • Ehrenmitglieder sind beitragsfrei

War ein Neumitglied schon mal Mitglied im Verein, dann entfällt die einmalige Platz- und Aufnahmegebühr.
Sollte ein Mitglied in finanzielle Bedrängnis geraten, so kann es bei der Vorstandsschaft um Stundung des Mitgliedsbeitrages ansuchen. Ob diese Stundung erfolgt sowie der Zeitraum der Stundung obliegt der Entscheidungsgewalt der Vorstandsschaft.
Entstehen für den Verein Kosten, die aus dem Vereinsvermögen nicht gedeckt werden können, so können durch eine außerordentliche Generalversammlung mit 2/3-Mehrheit Sonderbeiträge beschlossen werden. 

Jugendliche Mitglieder
Jugendliche unter 16 Jahren sind beitragsfrei. Es entfallen auch die Aufnahme- und Platzgebühr. Ist der Jugendliche zu Beginn des Geschäftsjahres noch nicht 16 bzw. 18Jahre, erfolgt erst im nächsten Geschäftsjahr der Einzug der höheren Vereinsbeiträge.
Befindet sich ein Mitglied nach dem 18. Lebensjahr noch in Ausbildung, so beträgt sein Mitgliedsbeitrag nach Beibringung einer entsprechenden Bestätigung 10,-€.
Zahlungsbedingungen
Alle Beiträge und Gebühren sind mittels Einzugsermächtigung zu entrichten.
Eine Ausnahme von dieser Zahlungsart wird nur in Sonderfällen (z.B. Ausland) gestattet. Überweisungs- und Buchungskosten usw. für Beiträge o.ä. sind vom jeweiligen Mitglied zu bezahlen. 

Zahlungsfristen
Die Beiträge werden zu Beginn des Geschäftsjahres eingezogen. Barzahler haben unaufgefordert den Betrag + Buchungsgebühr bis zu diesem Zeitpunkt zu entrichten. 
2 Wochen danach erfolgt eine Mahnung.
Ist diese erfolglos (Zeitraum: 3 Wochen nach Mahnungsstellung), wird das Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen. 
Überweisungs- und Buchungskosten wie auch Mehraufwendungen, die durch nicht einzuziehende Beträge (z.B. bei nicht gemeldeter Kontoänderung des Mitglieds) eintreten, sind vom Mitglied zu bezahlen.

Persönliche Daten
Um unnötige Kosten, Arbeit und Zeitverlust zu sparen, sind etwaige Änderungen der persönlichen Daten (Anschrift, Bankverbindung usw.) sofort der Vereinsleitung zu melden.

Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31.Dezember. Um bei der Jahreshauptversammlung den Kassenabschluß zu erhalten, werden alle Zahlungen nach der Hauptversammlung für das nächste Kalenderjahr gebucht.
Eilige Kassengeschäfte
Von der Vorstandsschaft können eilige Kassengeschäfte auch ohne vorherigen Beschluß getätigt werden. Eine Benachrichtigung der Mitglieder muß jedoch nachgeholt werden.

Vereinseigentum
Beschlüsse über Kauf/Verkauf von Vereinseigentum erfolgen von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.

Wahlen

Wahlverfahren
Alle 2 Jahre werden der 1.- und 2.Vorstand, ein Kassier und ein Schriftführer gewählt.

Wählbar:
Wählbar ist jedes volljährige Mitglied, das im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist.

Stimmberechtigt:
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Vereins. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.
Jugendliche benötigen für die Stimmabgabe die Zustimmung Ihrer Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeformular.

Wahlablauf:
Jedes anwesende Mitglied hat sich in eine Anwesenheitsliste einzutragen. Um die Wahl durchführen zu können, ist durch die Vorstandsschaft ein Wahlleiter zu bestimmen.
Dieser kann Wahlhelfer zur Unterstützung benennen. Vorgeschlagene Kandidaten für die Wahl müssen ihre Bereitschaft erklären, sich der Wahl zu stellen.

Stimmenanzahl:
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit ist nur eine Wahlwiederholung für dieses Amt durchzuführen
Diese kann ohne erneute Einladung in der selben Versammlung durchgeführt werden.
Nach der Wahl sind die gewählten Kandidaten zu befragen, ob sie die Wahl annehmen.
Über die Wahl ist vom bisherigen Schriftführer ein Protokoll zu erstellen, das vom neuen Vorstand zu unterzeichnen ist.

Vorstandsänderung:
Ändert sich die Vorstandsschaft, so ist über einen Notar das Registergericht zu verständigen.
Kommt kein Wahlergebnis zustande, verbleibt der alte Vorstand bis zur erneut durchzu-führenden Wahl im Amt.

Versammlungen

Versammlungsart
Es gibt einladungspflichtige Versammlungen : 

  • Jahreshauptversammlung
  • Generalversammlung
  • außerordentliche Generalversammlung

und reguläre Versammlungen:

  • Mitgliederversammlung
  • Vorstandstreffen
  • Spartentreffen

Beschlußfähigkeit ist erreicht, wenn eine schriftliche, persönliche Einladung bis spätestens 3 Wochen vor der Versammlung durchgeführt wurde. Die Übermittlung der Einladung kann auch mittels E-Mail o.ä. erfolgen.

Jahreshauptversammlung
Zeitpunkt:
Eine Jahreshauptversammlung ist jährlich bis spätestens zum 1.Dezember abzuhalten
Tagesordnung für Jahreshauptversammlung:
Die Tagesordnung einer Jahresversammlung muß mindestens folgende Punkte enthalten:

  • Bericht der Vorstandsschaft
  • Bericht des Kassierers
  • Berichte der Referenten
  • Anträge

Generalversammlung
Zeitpunkt:
Eine Generalversammlung (Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen) findet alle 2 Jahre statt.

Tagesordnung für Generalversammlung:
Bei einer Generalversammlung müssen zusätzlich die Punkte „Entlastung der Vorstandsschaft“ und „Neuwahl der Vereinsleitung“ behandelt werden.

Ausserord. Generalversammlung
Einberufung:
Eine außerordentliche Generalversammlung kann von der Vorstandsschaft einberufen werden.
Bei einem schriftlichen Antrag von ¼ aller stimmberechtigten Mitgliedern muß die außerordent-liche Generalversammlung von der Vorstandsschaft in einem Zeitraum von 3 Wochen einberufen werden.

Beschlußfähigkeit:
Eine Beschlußfähigkeit ist erreicht, wenn eine persönliche, schriftliche Einladung mit Angabe  der Tagesordnung mindestens 14 Tage vor dem Versammlungsdatum erfolgt ist. 
Die Übermittlung der Einladung kann auch mittels E-Mail, Fax o.ä. erfolgen.
Tagesordnung für außerordentlichen Generalversammlung:
Die Tagesordnung muß enthalten:

  • Einladungsgrund
  • Antragsteller
  • Die zu behandelnden Punkte
  • Kurze Erläuterung der oben angeführten Punkte
  • Abstimmung
  • Ergebnisbekanntgabe  

Eilanträge:
Wenn 2/3 der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder einem Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung zustimmen, müssen Eilanträge als weitere Tagespunkte in der Versammlung behandelt werden.

Mehrheiten:
Für alle Beschlüsse außer Satzungsänderung, Eilanträge oder Vereinsauflösung genügt eine einfache Stimmenmehrheit. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.

Mitgliederversammlungen
Termin:
Mitgliederversammlungen finden an jedem 1. Freitag im Monat statt. Sollte dieser Tag auf einen Feiertag fallen, so findet die Versammlung um eine Woche später statt.

Ort:
Klosterwirt Höglwörth, 83454 Anger , Höglwörther Str. 21 

Beschlußfähigkeit:
Mitgliederversammlungen sind beschlußfähig, wenn für die monatliche Versammlung keine schriftliche Absage erteilt wurde.
Bei Abstimmungen, für die keine spezielle Einladung erforderlich ist, genügt zur Annahme die einfache Mehrheit.

Vorstandstreffen
Die Vereinsleitung hält ihre Treffen nach Bedarf ab.

Spartentreffen
Um spartenspezifische Angelegenheiten zu klären, halten die einzelnen Gruppen Treffen ab.

Die jeweiligen Termine und Treffpunkte sind den Veranstaltungskalendern zu entnehmen.

Um Vereinbarungen , Wünsche oder Beschlüsse dieser Treffen wirksam werden zu lassen, sind diese von den jeweiligen Referenten der Vorstandsschaft bei der nächsten Mitgliedsversammlung vorzutragen.

Einsprüche

Einsprüche bei Entscheidungen oder Verfahrensfehlern können nur in schriftlicher Form an die Vorstandsschaft gerichtet werden.
Diese entscheidet, ob dem Einspruch stattgegeben wird.
Im Zweifelsfalle wird die Mitgliederversammlung befragt. 
Wird dem Einspruch stattgegeben, findet in einem angemessenen Zeitraum eine 
Wiederholung der beanstandeten Begebenheit statt.
Bei einer Ablehnung erhält der Einreicher einen schriftlichen Bescheid mit einer Begründung der Ablehnung.

Vereinsmitgliedschaft

Erwerb der Mitgliedschaft:
Mitglied im MBCT kann nach einer Probezeit von einem Jahr jeder werden. Dazu ist die Einreichung eines komplett ausgefüllten Aufnahmeformulares und eine persönliche Vorstellung in einer Monatsversammlung notwendig. Mit der Einreichung des Aufnahmeformulars erkennt der Bewerber die Satzung des MBCT an. Bei Jugendlichen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig. Um sicher zu stellen, dass der Bewerber den Erwartungen des MBC-TS entspricht, ist eine einjährige Probezeit festgelegt. In dieser Zeit ist ohne Kündigung eine beidseitige Trennung möglich. Mitgliedsbeitrag, demensprechende DV Beiträge und Platzgebühr müssen sofort gezahlt werden. Die Mitgliedschaft wird wirksam, wenn dieses vom Vorstand durch Übergabe des Vereinsausweises mit Zahlung der Aufnahmegebühr nach der Probezeit abgeschlossen ist. 

Ehrenmitglieder:
Besonders verdiente Personen können in den Verein als Ehrenmitglieder aufgenommen oder zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder haben die selben Rechte und Pflichten, sind aber beitragsfrei. Über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung

Bewerbungsablehnung:
Sollte ein Bewerber abgelehnt werden, so kann er binnen 2 Wochen nach Kenntnis der Ablehnung schriftlich Einspruch gegen die Ablehnung erheben. Die Mitgliederversammlung entscheidet dann endgültig über eine Aufnahme.
Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt oder Ausschluß

Freiwilliger Austritt:
Der Austritt kann bis vor Ende des Geschäftsjahres durch schriftliche Abmeldung erfolgen. Erfolgt eine spätere Kündigung, so muß mit einer Beitragsschuld für das neue Geschäftsjahr gerechnet werden. 
Für die fristgerechte Kündigung bei einem Dachverband bei einem freiwilligen Austritt aus dem MBC-TS ist das Mitglied selbst verantwortlich. Der MBC-TS löscht jedoch bei einem Austritt aus dem MBC auch die evtl. Mitgliedschaft bei einem Dachverband für das folgende Geschäftsjahr.

Ausschließung:
Eine Ausschließung kann erfolgen bei:  

  • Nichterfüllung satzungsgemäßer Verpflichtungen
  • Unehrenhafter Handlung oder
  • Führung eines zu öffentlichen Ärgernis anlaßgebenden Lebenswandels.
  • Mutwilliger Handlung gegen Vereinsinteressen, Schädigung oder
  • Zerstörung von Vereinseigentum

Der Ausschluß erfolgt nur nach vorheriger Untersuchung seitens der Vereinsleitung und durch deren Beschluß.
Dem Auszuschließenden muß Gelegenheit gegeben werden, sich zu rechtfertigen.

Anrecht auf Vereinsvermögen:
Durch Austritt oder Ausschluß gehen alle Anrechte auf das Vereinseigentum verloren.
Bis zum Zugang der Kündigung sind jedoch alle Pflichten zu erfüllen.

Gerichtsstand:
Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern ist Traunstein.

Strafen
Strafen, die über Mitglieder verhängt werden können sind: 

  • Verweis
  • Geldstrafe bis 100 €
  • Flug-/Fahrverbot auf Zeit
  • Ausschluß

Strafen können nur auf Antrag verhängt werden. Die Strafhöhe bestimmt die Vereinsleitung.
Berufungsinstanz ist die Mitgliederversammlung.

Versicherungen

Für Kosten, die durch Verhalten gegen die Interessen des Vereins entstehen, hat das Mitglied selbst aufzukommen. Das Gleiche gilt bei gegen Vereinsinteressen gerichtete Vergehen, die zivil- oder strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Für den Flugbetrieb im Vereinsrahmen ist eine Halter – Haftpflichtversicherung des Mitgliedes notwendig. Diese kann durch die Mitgliedschaft im DAEC, DMFV oder mittels Privatversicherung erworben werden.

Versicherungsschutz
Der Verein hat folgende Versicherungen:

  • Haftpflichtversicherung für Tätigkeiten im Vereinsrahmen (Gerling-Konzern+ DMFV)
  • Rechtschutzversicherung für Vereine (DMFV+ Gerling-Konzern)

Diese Änderung der Vereinsordnung ist ab der Mitgliederversammlung 1/2010 gültig.

Heinrich Helminger
1.Vorstand