- Sämtliche gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
- Modellfliegen ist versicherungspflichtig (Deckungssumme min. 1,5 Mill.)!
Alle Piloten müssen daher eine Haftpflichtversicherung für Modellflug nachweisen können. - Der Flugbetrieb ist vor Sonnenuntergang (Offiziell) einzustellen.
- Auf dem Fluggelände ist darauf zu achten, dass die Platzgrenzen eingehalten werden. Richtung Süden (Wohngebäude – Staatsstraße) kein Flugbetrieb und zur Autobahn min. 100 m Abstand.
- Der MBC-Traunstein gestattet auch Gastfliegern die Benutzung des Fluggeländes, wenn diese die Platzordnung einhalten und mindestens ein Vereinsmitglied anwesend ist bei dem er sich anmeldet.
- Modelle über 250 g müssen sichtbar eine eu Registriernummer angebracht haben. (LBA Nachweis)
- Modelle über 2 kg ist ein Kenntnisnachweis erforderlich ( Antrag über DAeC oder DMFV ).
- Bei Modellen über 12 kg Fluggewicht muss eine Aufstiegserlaubnis vom Luft Amt vorliegen.
- Jeder Pilot hat sich bei Ankunft in das Flugbuch einzutragen.
- Das Betreten der angrenzenden Felder und Wiesen ist zu vermeiden.
- Bei Feldarbeiten des Verpächters/Nachbarn und unsere Mäharbeiten ist der Flugbetrieb einzustellen.
- Die Fluggeländebenutzer haben sich so zu verhalten, dass keinerlei Grund zur Klage entsteht.
- Zu Laute Elektroantriebe (meist kleine Impellermodelle) bitte nicht auf diesem Fluggelände !
- Das laufenlassen von Hunden ohne Leine ist im gesamten Bereich Unterberg verboten.
Ausgenommen davon ist im Vorbereitungsraum, wenn der Hund an der Leine geführt wird. - Im Vorbereitungsraum kein Inbetriebnahme von Elektroantrieben.
- Flugfeld :
- Auf dem Flugfeld haben sich nur die aktiven Piloten und bei Bedarf deren Helfer aufzuhalten.
- Sonstiges
- Zufahrt zum Fluggelände nur in Schrittgeschwindigkeit.
- Die Feldarbeit der Bauern darf in keiner Weise behindert werden (Ist dieses nicht möglich muss der Flugbetrieb
sofort eingestellt werden). - Der Weg zu den Feldern muss jederzeit frei für die Zufahrt sein.