Flugordnung Unterberg

  1. Sämtliche gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
  2. Modellfliegen ist versicherungspflichtig (Deckungssumme min. 1,5 Mill.)!
    Alle Piloten müssen daher eine Haftpflichtversicherung für Modellflug nachweisen können.
  3. Der Flugbetrieb ist vor Sonnenuntergang (Offiziell) einzustellen.
  4. Auf dem Fluggelände ist darauf zu achten, dass die Platzgrenzen eingehalten werden. Richtung Süden (Wohngebäude – Staatsstraße) kein Flugbetrieb und zur Autobahn min. 100 m Abstand.
  5. Der MBC-Traunstein gestattet auch Gastfliegern die Benutzung des Fluggeländes, wenn diese die Platzordnung einhalten und mindestens ein Vereinsmitglied anwesend ist bei dem er sich anmeldet.
  6. Modelle über 250 g müssen sichtbar eine eu Registriernummer angebracht haben. (LBA Nachweis)
  7. Modelle über 2 kg ist ein Kenntnisnachweis erforderlich ( Antrag über DAeC oder DMFV ).
  8. Bei Modellen über 12 kg Fluggewicht muss eine Aufstiegserlaubnis vom Luft Amt vorliegen.
  9. Jeder Pilot hat sich bei Ankunft in das Flugbuch einzutragen.
  10. Das Betreten der angrenzenden Felder und Wiesen ist zu vermeiden.
  11. Bei Feldarbeiten des Verpächters/Nachbarn und unsere Mäharbeiten ist der Flugbetrieb einzustellen.
  12. Die Fluggeländebenutzer haben sich so zu verhalten, dass keinerlei Grund zur Klage entsteht.
  13. Zu Laute Elektroantriebe (meist kleine Impellermodelle) bitte nicht auf diesem Fluggelände !
  14. Das laufenlassen von Hunden ohne Leine ist im gesamten Bereich Unterberg verboten.
    Ausgenommen davon ist im Vorbereitungsraum, wenn der Hund an der Leine geführt wird.
  15. Im Vorbereitungsraum kein Inbetriebnahme von Elektroantrieben.
  16.  Flugfeld :
    • Auf dem Flugfeld haben sich nur die aktiven Piloten und bei Bedarf deren Helfer aufzuhalten.
  17. Sonstiges
    •  Zufahrt zum Fluggelände nur in Schrittgeschwindigkeit.
    •  Die Feldarbeit der Bauern darf in keiner Weise behindert werden (Ist dieses nicht möglich muss der Flugbetrieb
      sofort eingestellt werden).
    •  Der Weg zu den Feldern muss jederzeit frei für die Zufahrt sein.